Satzung der Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V.
in der Fassung vom 04. November 2011
Sitz und Ziele
1. Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. (RSG 53) ist juristische Person. Sie wird durch ihren 1. oder 2. Vorsitzenden oder eine von ihnen beauftragte Person vertreten.
2. Sitz der Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. ist Rangsdorf. Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. ist Rechtsnachfolger der ehemaligen Sektion Segeln der früheren BSG Aufbau Rangsdorf und tritt in deren Rechte, Pflichten, sportliche Traditionen und Ansprüche ein.
3. Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. verfolgt ausschließlich, unmittelbar und selbstlos gemeinnützige Ziele im Sinne der Abgabenordnung. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
4. Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. verwirklicht ihre Ziele durch Organisation und Förderung des Regattasegelns und des Fahrtensegelns unter besonderer Betonung der Piratenklasse.
Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. organisiert und fördert das Eissegeln in der DN- und 12-qm-Klasse.
Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. organisiert und fördert die Ausbildung des seglerischen Nachwuchses.
Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. verpflichtet ihre Mitglieder zum Schutz von Natur und Umwelt, insbesondere zum Schutz von Flora und Fauna des Rangsdorfer Sees.
5. Die Mittel der Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der RSG 53. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. fremd sind oder durch Vergütung einer Tätigkeit begünstigt werden. Alle Funktionen und Tätigkeiten in der RSG 53 werden ehrenamtlich ausgeübt.
6. Die Mittel der Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. dürfen nur für den Erhalt und die Erneuerung des Eigentums der RSG 53, für die Durchführung und Sicherung des Sportbetriebes und des Gemeinschaftslebens sowie zur Deckung daraus resultierender Ausgaben verwendet werden.