Die Satzung

Rechte der Mitglieder

31. Im Rahmen der Liegeplatzordnung und des zur Verfügung stehenden Platzes können die Vollmitglieder ihre Boote auf dem Gelände lagern bzw. an den Stegen festmachen.

32. Die Mitglieder haben das Recht, auf den Mitgliederversammlungen ihre Meinung zum Ausdruck zu bringen.

33. Vollmitglieder haben das Recht, an den Abstimmungen teilzunehmen und sich für die Einberufung der Mitgliederversammlung einzusetzen. 

Pflichten der Mitglieder

34. Die Mitglieder sind verpflichtet, die ihnen obliegenden Beiträge termingerecht zu entrichten.

35. Die Mitglieder sind verpflichtet, das Eigentum und die Einrichtungen der Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. pfleglich und schonend zu behandeln und nur im Rahmen ihrer Zweckbestimmung zu nutzen. Sie haben entstandene Schäden und Verluste unverzüglich dem Vorstand zu melden. Sie sind für schuldhaft verursachte Schäden und Verluste haftbar.

36. Die Mitglieder haben die für den Erhalt und die Fortentwicklung der RSG 53 erforderlichen Arbeitsleistungen zu erbringen.

37. Die Zahl der Arbeitsstunden, die von jedem Mitglied im Jahr erbracht werden muss, wird vom Vorstand festgelegt.

38. Zu den Arbeitsstunden gehören:

– manuelle Leistungen beim Aufbau und Erhalt des Eigentums der RSG 53

– Wahrnehmung von Verpflichtungen, die sich aus Wahlfunktionen ergeben

– sportorganisatorische Leistungen, wie Jugendarbeit und Regattaorganisation

– organisatorische Leistungen für die RSG 53 im Auftrage des Vorstandes.

39. Bei wichtigen Arbeiten und Veranstaltungen kann der Vorstand eine Hafensperre verhängen.

40. Die Mitglieder haben die Pflicht, bei sportlichen Veranstaltungen fair und diszipliniert aufzutreten.

41. Mitglieder, die in grober Weise gegen das Fairnis-Prinzip verstoßen oder durch ihr Verhalten dem Ansehen der RSG 53 schaden, können zeitweilig vom Sportbetrieb ausgeschlossen werden. Über eine solche Maßnahme entscheidet der Vorstand zusammen mit der Revisionskommission.