Die Satzung

Finanzen

42. Die Finanzpolitik der Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. ist nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.

43. Die Rangsdorfer Segelgemeinschaft 53 e. V. finanziert sich durch:

– Mitgliedsbeiträge

– Standgebühren

– Aufnahmegebühren

– Umlagen

– Abgeltung nicht erbrachter Arbeitsleistungen

– Startgelder

– Spenden.

44. Die Höhe der Verpflichtungen aus den ersten 4 vorstehenden Punkten wird auf der Grundlage der wirtschaftlichen Situation der RSG 53 vom Vorstand vorgeschlagen. Sie muss von der Mitgliederversammlung mit 2/3 – Mehrheit bestätigt werden.

45. Bei der Festlegung der Beitragshöhe für Kinder und Jugendliche ist deren Einkommenssituation zu berücksichtigen. Die Gemeinnützigkeit und der Förderungsgedanke des Kinder- und Jugendsports müssen im Vordergrund stehen.

46. Die Beitragshöhe für Teilmitglieder ist sozial zu bemessen. Sie ist so zu gestalten, dass Familienangehörige ohne unzumutbare Belastungen Teilmitglied der RSG 53 werden können.